Kaskoversichert? Keine Angst vor einer Hochstufung
Teilkaskoversicherung
Glasschäden (z. B. Steinschläge oder Scheibenbruch) werden in der Regel über die Teilkaskoversicherung abgewickelt.
✔ Keine Schadenfreiheitsklasse in der Teilkasko
✔ Keine Rückstufung
✔ Kein Einfluss auf Ihren Versicherungsbeitrag
Das bedeutet: Auch wenn der Schaden reguliert wird, bleibt Ihr Beitrag unverändert.
Vollkaskoversicherung
Sollte ein Glasschaden über die Vollkasko abgerechnet werden, gilt:
- Eine Hochstufung ist vertraglich geregelt und abhängig von Ihrem Versicherer
- In der Praxis werden reine Glasschäden meist nicht schadenbelastend gewertet
- Wir prüfen für Sie vorab, welche Abrechnung für Sie die beste ist
Rechtliche Grundlage
(Kurz erklärt)
- Die Teilkaskoversicherung kennt keine Schadenfreiheitsrabatte – daher ist eine Hochstufung ausgeschlossen
- Grundlage sind die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), die bei allen Versicherern ähnlich geregelt sind
- Glasschäden zählen dort zu den klassischen Teilkasko-Leistungen
Gerne erläutern wir Ihnen Ihre individuelle Situation verständlich und transparent – bevor der Schaden gemeldet wird.
Jetzt Schaden melden
Melden Sie Ihren Glasschaden noch heute. Wir kümmern uns um den Rest – unkompliziert, professionell und zuverlässig.
