Teilkaskoversicherung

Glasschäden (z. B. Steinschläge oder Scheibenbruch) werden in der Regel über die Teilkaskoversicherung abgewickelt.


Keine Schadenfreiheitsklasse in der Teilkasko

Keine Rückstufung

Kein Einfluss auf Ihren Versicherungsbeitrag


Das bedeutet: Auch wenn der Schaden reguliert wird, bleibt Ihr Beitrag unverändert.


Vollkaskoversicherung

Sollte ein Glasschaden über die Vollkasko abgerechnet werden, gilt:



  • Eine Hochstufung ist vertraglich geregelt und abhängig von Ihrem Versicherer
  • In der Praxis werden reine Glasschäden meist nicht schadenbelastend gewertet
  • Wir prüfen für Sie vorab, welche Abrechnung für Sie die beste ist

Rechtliche Grundlage

(Kurz erklärt)

  • Die Teilkaskoversicherung kennt keine Schadenfreiheitsrabatte – daher ist eine Hochstufung ausgeschlossen
  • Grundlage sind die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), die bei allen Versicherern ähnlich geregelt sind
  • Glasschäden zählen dort zu den klassischen Teilkasko-Leistungen


Gerne erläutern wir Ihnen Ihre individuelle Situation verständlich und transparent – bevor der Schaden gemeldet wird.

Jetzt Schaden melden

Melden Sie Ihren Glasschaden noch heute. Wir kümmern uns um den Rest – unkompliziert, professionell und zuverlässig.

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